Vor allem langjährig Versicherte klagen über stark steigenden Kosten der privaten Krankenversicherungen (PKV). Aus diesem Grund ist es wichtig für Sie rechtzeitig auf die Kostenbremse zu treten, damit Ihre PKV-Beiträge dauerhaft bezahlbar bleiben.
Durch den §204 im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben Privatversicherte einen Anspruch auf das beste Beitrags- Leistungsverhältnis bei ihrer bestehenden PKV. Dieses Verbraucherrecht können Sie nutzen, um Ihren PKV-Vertrag auf der Basis ihrer aktuellen Leistungen zu optimieren.
Im Alltag stellen wir immer wieder fest, dass ein Großteil der Privatversicherten dieses Recht gar nicht kennt. Sollte es Ihnen genauso gehen, informiere ich Sie in diesem Artikel gerne über die Einzelheiten.
Bei einer Optimierung wird ihr bestehender PKV-Vertrag nicht gekündigt. Das heißt, es wird kein Wechsel zu einem anderen Unternehmen vorgenommen. Für langjährig Versicherte hätte ein solcher Wechsel große Nachteile, da ihr ursprüngliches Einstiegsalter verloren geht, eine komplett neue Gesundheitsprüfung notwendig ist und Sie einen Großteil Ihrer Altersrückstellungen verlieren.
Deutlich sinnvoller ist für PKV-Versicherte, die mindestens seit 10 Jahren bei ihrer Gesellschaft sind, eine Tarifoptimierung nach §204 VVG vorzunehmen.
Diese verbraucherfreundliche Regelung sieht vor, dass Sie einen Tarifwechsel bei Ihrer bestehenden Krankenversicherung durchführen können. Die Vorteile sind bedeutend:
Krankenversicherungen legen im Laufe der Jahre und Jahrzehnte immer wieder neue Tarife auf, sodass manche Krankenversicherungsgesellschaften über 600 Tarifbausteine verfügen, die unterschiedlich kalkuliert sind.
Das Ziel besteht darin, alternative Tarife auf der Basis Ihrer aktuellen Leistungen zu einem günstigeren Beitrag herauszufiltern. In über 70 Prozent aller Fälle gelingt uns dies für unsere Gesprächspartner.
Eine grundsätzliche Aussage ist hinsichtlich ihrer möglichen Prämienersparnis nicht möglich, da jede Situation individuell zu bewerten ist. Allerdings können wir auf Erfahrungswerte zurückgreifen. Im Zuge der Optimierung sparen unsere Gesprächspartner durchschnittlich 38 Prozent ihres PKV-Beitrags auf Basis der bisherigen Leistungen ein.
Bernhard D., Tischler aus Hamburg – seit 24 Jahren bei der Allianz versichert.
Bisheriger Beitrag: 854 Euro
neuer Beitrag: 568 Euro
Ersparnis: 286 Euro im Monat
Michael P., Wirtschaftsprüfer aus Berlin seit 13 Jahren bei der DKV versichert.
bisheriger Beitrag: 692 Euro
neuer Beitrag: 490 Euro
Ersparnis: 202 Euro im Monat
Um den Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen entgegenzuwirken, ist eine PKV-Optimierung für langjährig Versicherte in vielen Fälle die beste und sicherste Möglichkeit zur Reduzierung der Krankenversicherungsprämie.
Achten Sie bei einer Tarifoptimerung sehr auf eine qualitativ hochwertige und neutrale Beratung auf Erfolgsbasis.
Folgendes Vorgehen ist im Zuge einer PKV-Optimierung empfehlenswert:
Zunächst gilt es zu prüfen, ob eine PKV-Tarifoptimierung für Sie überhaupt sinnvoll ist. Sie haben die Möglichkeit dies hier in wenigen Minuten selbst herausfinden.
Sollte dies der Fall sein, können Sie bei einem neutralen PKV-Sachverständigen mit IHK Maklerzulassung ein unabhängiges Gutachten zur PKV-Optimierung nach §204 VVG erstellen lassen. Der PKV-Sachverständige mit langjähriger Erfahrung scannt alle Tarifbausteine auf Basis Ihrer aktuellen Leistungen bei Ihrer Gesellschaft und schaut, welche Möglichkeiten für Sie lohnenswert sind (dies dauert ca. 72 Stunden). Daraufhin erhalten Sie eine konkrete Aussage, welches Einsparpotional für Sie voraussichtlich zu vergleichbaren Leistungen erzielt werden kann. Sämtliche Optionen erhalten Sie schriftlich dargestellt, sodass Sie mit Hilfe des Experten entscheiden können, welche Tarifkombinationen Ihnen das besten Preis- Leistungsverhältnis bieten.
Nur mit Ihrer Zustimmung wendet sich der PKV-Sachversändige im nächsten Schritt an Ihre PKV-Gesellschaft und verhandelt und schaut, ob die entsprechenden Angebote für Sie durchsetzbar sind. Dabei vertritt er Ihre Interessen als Verbraucher gegenüber der Gesellschaft.
Im letzten Schritt erhalten Sie die offiziellen Angebote von Ihrer PKV-Gesellschaft mit den exakten neuen Beiträgen. Nur, wenn Sie eines der Angebote annehmen, kümmert sich der PKV-Sachverständige für Sie um alle Formalitäten des Tarifwechsels und erhält einmalig einen zuvor schriftlich vereinbarten Teil ihrer Ersparnis. Eine rein erfolgsabhängige Arbeit des Sachverständigen ist sehr wichtig, damit für Sie kein Risiko besteht.
Zusammengefasst sollten folgende Punkte bei einer Tarifoptimierung für Sie von einem PKV-Sachverständigen mit IHK-Maklerzulassung übernommen werden:
Zwar sind die Krankenversicherungsgesellschaften und verpflichtet Ihnen auf Wunsch Tarifwechsel anzubieten und Sie dabei zu unterstützen, doch bei bis zu 600 Tarifbausteinen pro Gesellschaft fehlt den Sachbearbeitern verständlicherweise die Zeit diese alle für Sie zu durchforsten und die besten Kombinationen auf Basis Ihres jetzigen Versicherungsschutz anzubieten. Deshalb erleben wir es im Alltag oftmals, dass von den Versicherungsunternehmen und deren Vertretern auf Wunsch zwar Standardlösungen angeboten werden, jedoch gibt es häufig deutlich bessere Alternativen, die auf den ersten Blick vielleicht nicht ersichtlich sind.
Zudem verzichten die Gesellschaften natürlich ungern auf Prämien. Sinkt ein PKV-Beitrag von 700 Euro auf 450 Euro monatlich zu vergleichbaren Leistungen, verlieren die Gesellschaft und der Versicherungsvertreter bares Geld. Dementsprechend wird das Vorgehen beim Tarifwechsel nach §204 VVG auch von der entsprechenden Bundesbehörde überwacht.
Aus diesen Gründen ist es sinnvoll einen neutralen PKV-Sachverständigen hinzuzuziehen, der auch die „versteckten“ Tarife kennt und Sie mit seiner ganzen Erfahrung unabhängig berät. Ein solcher Experte führt Sie durch den Dschungel der Tarifwelten Ihres Versicherers, findet maßgeschneiderte Lösungen für Sie und erläutert Ihnen das Versicherungsfachchinesisch verständlich, damit Sie alles nachvollziehen können und Sie auf einer soliden Grundlage Ihre Entscheidung treffen können.
Langjährig Versicherte sollten keinesfalls Ihre bestende PKV kündigen und einen Anbieterwechsel vornehmen. Sie verlieren Ihr günstiges Einstiegsalter, Ihre Altersrückstellungen und Ihr Gesundheitszustand wird vollkommen neu bewertete. Diese Nachteile können Sie kaum kompensieren und werden langfristig für Sie zum Boomerang. Der einzige eines solchen Wechsels ist meist der Versicherungsvertreter, der an Ihrem neuen Vertrag Geld verdient.
Dennoch müssen Sie aufpassen, dass Ihnen Ihre PKV-Beiträge nicht aus dem Ruder laufen und in unermessliche Höhen steigen. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem §204 VVG die Möglichkeit des Tarifwechsels innerhalb Ihres PKV-Unternehmens geschaffen. Vor allem für Privatversicherte, die mindestens bereits 10 Jahre in Ihrer Versicherung sind, ist diese Option höchst interessant.
Da die Versicherungsunternehmen immer wieder neue Tarifbausteine auf den Markt bringen und diese unterschiedlich kalkuliert sind, können wir für über 70 Prozent unserer Gesprächspartnern den PKV-Beitrag auf der Basis der aktuellen Leistungen deutlich reduzieren. Die durchschnittliche Ersparnis liegt dabei bei 38 Prozent gemessen am bisherigen Beitrag.
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